
Vermächtnis
Schaffen Sie Bleibendes und wirken Sie in die Zukunft.
Gutes tun, über das Leben hinaus.
Engagieren Sie sich über Ihr Dasein hinaus für Artenvielfalt und eine lebenswerte Welt. Gemeinsam mit uns können Sie Gutes bewirken – mit Ihrem Testament. Das Jane Goodall Institute Austria arbeitet seit über 20 Jahren für den Schutz von Schimpansen, vielen anderen Arten und der Natur. Mit Ihrem Nachlass setzen wir uns dafür ein, dass Menschen durch nachhaltiges Handeln die Ökosysteme mit ihrer Biodiversität bewahren – auch in Zukunft.

Ihr Geschenk an Menschen, Tiere und Natur
Sie können Gutes tun, über das Leben hinaus
Erbeinsetzung
Die Familie hat oberste Priorität. Per Gesetz haben Familienmitglieder wie Ehepartner und Kinder Anspruch auf die Hälfte Ihres Nachlasses. Über die andere Hälfte können Sie frei verfügen und das Jane Goodall Institute Austria als Miterben begünstigen. Falls keine pflichtteilsberechtigten Erben da sind, können Sie uns sogar als Alleinerben einsetzen.


Vermächtnis
Mit einem Vermächtnis können Sie uns in Ihrem Nachlass mit einer Bar- oder Sachspende, wie Liegenschaften oder Antiquitäten, berücksichtigen. Dabei haben wir gegenüber den Erben Anspruch auf die vermachten Vermögenswerte. Auch beim Vermächtnis hat die Familie Anrecht auf den Pflichtteil des Nachlasses.
Begünstigung durch Versicherungen
Bei einigen Versicherungsarten können Sie im Todesfall das Jane Goodall Institute Austria als begünstigte Organisation einsetzen. In der Regel ist dies mit einem einfachen Schreiben an die Versicherung gewährleistet.

Ich berate Sie gerne.
Eine lebenswerte Umwelt für unsere Kinder bewahren: viele engagierte Menschen möchten mit ihrem Testament über das eigene Leben hinaus Bleibendes schaffen und Gutes wirken. Mit Ihrer Testamentsspende helfen Sie dort, wo es in Zukunft akut nötig ist, denn die Welt ist im Umbruch. Mit Ihrer Hilfe können wir auf neue Herausforderungen reagieren und uns zeitgemäß für Menschen, Tiere und Natur einsetzen.


Das Mindeste, was ich tun kann, ist für diejenigen zu sprechen, die nicht für sich selbst sprechen können.
Dr. Jane Goodall
Fragen & Antworten
rund um Ihre Testamentsspende
Was bewirkt ein Testament?
Ein schriftliches Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren letzten Willen so zu regeln, wie es Ihren Wünschen entspricht. Es hilft Ihnen zu regeln wer neben der gesetzlichen Erbfolge begünstigt sein soll: Vielleicht gibt es außer Ihrer Familie auch andere Menschen, die Sie auf Ihrem Lebensweg begleitet haben oder Organisationen wie das Jane Goodall Institute Austria, denen Sie verbunden sind. Den Nachlass rechtzeitig zu regeln, schafft Erleichterung.
Sie sind nicht verpflichtet ein Testament zu erstellen. Wenn nach Ihrem Tod kein Testament vorhanden ist, regelt das Gesetz die Erbfolge.
Wo kann ich mein Testament machen?
Ihr Testament kann eigenhändig oder fremdhändig errichtet werden. Ein eigenhändiges Testament hat den Vorteil, dass Sie es zu Hause kostenlos erstellen können. Sie können Ihr Testament auch mit fremder Hilfe erstellen, am besten von einem Notar oder Rechtsanwalt. So ist gewährleistet, dass Ihr letzter Wille rechtmäßig festgehalten wird.
Wo kann ich mein Testament hinterlegen?
Bewahren Sie Ihr Testament entweder bei Ihren Personaldokumenten auf, wo es auch gefunden werden kann, oder hinterlegen Sie es gegen eine geringe Gebühr bei einem Rechtsanwalt oder Notar. Dies ist die sicherste Variante.
Was muss in einem Testament stehen?
Sie bestimmen in ihrem Testament wer was und zu welchen Teilen erben soll. Machen Sie am besten eine Liste mit Ihrem Besitz – dieser kann aus Bargeld, Sparbüchern, Lebensversicherung(en), Haus, Auto, Schmuck, etc. bestehen. Schreiben Sie auch auf, wer Ihr Erbe werden soll und wen Sie in Ihrem Testament noch bedenken möchten. Dies kann ein geliebter Mensch oder vielleicht eine Organisation wie das Jane Goodall Institute Austria sein, mit der Sie besonders viel verbindet. Entsprechend Ihrer Wünsche und Vorstellungen haben Sie verschiedene Möglichkeiten.
Wann ist ein Testament gültig?
Beim Erstellen müssen Sie einige wichtige Punkte beachten. Wenn Sie ein neues Testament erstellen, wird empfohlen, als ersten Punkt alle zuvor erstellten Testamente aufzuheben. So stellen Sie sicher, dass dieses Testament das einzig gültige ist und Ihren aktuellsten Wünschen entspricht. Außerdem sollten Sie das Testament zu Beweiszwecken immer mit Datum versehen. Sie können Ihren letzten Willen jederzeit ändern oder widerrufen.
Wie schreibt man ein Testament?
Sie können Ihr Testament eigenhändig per Hand verfassen oder bei einem Rechtsanwalt oder Notar erstellen lassen. Dabei gibt es einige Punkte zu beachten damit Ihr Testament auch gültig ist.
Das eigenhändige (handgeschriebene) Testament
Der gesamte Text muss von Ihnen eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Bewahren Sie das Testament an einem Ort auf, an dem es auch gefunden wird oder hinterlegen Sie es bei einem Rechtsanwalt oder Notar.
- Es wird empfohlen, als ersten Punkt alle zuvor erstellten Testamente aufzuheben. So stellen Sie sicher, dass dieses Testament das einzig gültige ist und Ihren aktuellsten Wünschen entspricht.
- Die Erben sollten darin klar festgehalten sein.
- Es sollten Ort und Datum angegeben sein.
- Das Dokument muss von Ihnen auf der letzten Seite unterschrieben werden.
Das fremdhändige Testament
Sie können Ihr Testament auch mit fremder Hilfe erstellen. Lassen Sie diese Form des Testaments am besten von einem Notar oder Rechtsanwalt erstellen, denn nur so können Sie sicher sein, dass Ihr Wille rechtmäßig festgehalten wird. Bei dieser Möglichkeit der Testamentserrichtung sollten Sie Folgendes beachten:
- Das Testament selbst kann mit einer Schreibmaschine, einem Computer oder auch handschriftlich von einer dritten Person verfasst sein.
- Das Testament muss von Ihnen eigenhändig vor drei (gleichzeitig anwesenden) Zeugen unterschrieben werden.
- Es sollten auch hier wieder Datum und Ort angegeben werden.
- Die drei Zeugen müssen das Dokument auch unterschreiben. Der Hinweis auf ihre Eigenschaft als Zeuge muss eigenhändig sein. Die Zeugen müssen den Inhalt des Testaments nicht kennen, sondern nur bezeugen, dass das Dokument Ihren letzten Willen enthält.
- Die Zeugen müssen die Sprache des Dokuments verstehen und dürfen keine nahen Angehörigen (Ehegatte, Eltern, Kinder, Geschwister, verschwägerte Personen oder „besoldete Hausgenossen“) der Begünstigten sein oder Vertreter einer begünstigten Organisation.
In unserem Testamentsratgeber haben wir die wichtigsten Tipps für diese beiden Varianten eines Testaments noch einmal anschaulich erklärt. Sie können ihn kostenlos anfordern.
Was ist ein Legat im Testament?
Wenn Sie – neben den Erben – noch andere Personen oder Organisationen bedenken möchten, können Sie dies mit einem Vermächtnis (Legat) tun. Dabei kann es sich um einzelne Gegenstände (z.B. Schmuck oder Kunstgegenstände), Grundstücke oder bestimmte Geldbeträge handeln. Der Vermächtnisnehmer trägt keine Verantwortung für den Nachlass, d.h. er haftet auch nicht für Schulden des Erblassers/der Erblasserin.
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