Erbschaft, Vermächtnis und Versicherung

 

 

 

 

IHR ERBE FÜR

MENSCH, TIER

UND NATUR

 

 

Engagieren Sie sich über Ihr Dasein hinaus für Artenvielfalt und eine lebenswerte Welt. Wir helfen Ihnen dabei.

ERBSCHAFT, VERMÄCHTNIS UND VERSICHERUNG

Gehen Sie gerne im Wald spazieren? Freuen Sie sich über die Geburt von Schimpansenbabys in freier Wildbahn? Schätzen Sie die Artenvielfalt der Regenwälder Afrikas? Gemeinsam mit uns können Sie diese schützenswerten Lebensräume für kommende Generationen erhalten – mit Ihrem Testament.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sie bestimmen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten,
wem Sie wie viel von Ihrem Erbe vermachen wollen.

Bei uns kommt Ihre Spende dem Natur- und Umweltschutz zu Gute.

IHRE MÖGLICHKEITEN:

Erbeinsetzung

Die Familie hat oberste Priorität. Per Gesetz haben Familienmitglieder wie Ehepartner und Kinder Anspruch auf die Hälfte Ihres Nachlasses. Über die andere Hälfte können Sie frei verfügen und das Jane Goodall Institute Austria als Miterben begünstigen. Falls keine pflichtteilsberechtigten Erben da sind, können Sie uns sogar als Alleinerben einsetzen.

Vermächtnis

Mit einem Vermächtnis können Sie uns in Ihrem Nachlass mit einer Bar- oder Sachspende, wie Liegenschaften oder Antiquitäten, berücksichtigen. Dabei haben wir gegenüber den Erben Anspruch auf die vermachten Vermögenswerte. Auch beim Vermächtnis hat die Familie Anrecht auf den Pflichtteil des Nachlasses.

Versicherung

Bei vielen Lebensversicherungen können Sie den Begünstigten im Todesfall frei wählen. Sie können das Jane Goodall Institute Austria als begünstigte Organisation einsetzen. In der Regel ist dies mit einem einfachen Schreiben an die Versicherung gewährleistet.

IHR GESCHENK AN MENSCHEN, TIERE UND NATUR

Wir wollen die Natur mit ihrer wunderbaren Vielfalt für zukünftige Generationen erhalten. Das Jane Goodall Institute Austria arbeitet seit 20 Jahren für den Schutz von Schimpansen, vielen anderen Arten und der Natur. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen durch nachhaltiges Handeln die Ökosysteme mit ihrer Biodiversität bewahren. Sie können uns dabei unterstützen – mit Ihrem letzten Willen, dem Testament. Das Jane Goodall Institute Austria in Ihrem Nachlass zu berücksichtigen bedeutet, Ihr ökologisches Engagement über Ihre Lebenszeit hinaus fortzusetzen.

 

 

 

 

SCHIMPANSEN
SCHUTZ

 

 

 

 

AUFFORSTUNG &
LEBENSRAUMSCHUTZ

 

 

 

 

BILDUNG &
EMPOWERMENT
VON MÄDCHEN

 

 

 

 

PROJEKTE FÜR KINDER
IN ÖSTERREICH

WIR BERATEN SIE GERNE

Hilfe bei der Nachlassplanung.

Gerne überprüfen wir Ihr Testament mit einem Experten auf formelle Richtigkeit und inhaltliche Korrektheit. Ein Testament kann entweder vollständig eigenhändig und handschriftlich niedergeschrieben sein, mit Datum und Ihrer Unterschrift; oder aber fremdhändig mit ihrer handschriftlichen Bekräftigung “Das ist mein letzter Wille” und unter Beiziehung von drei unabhängigen Zeugen.. Für einen Erbvertrag braucht es eine notarielle Beurkundung. Wenden Sie sich dafür bitte an Ihren Notar.

Wir helfen Ihnen gerne, die bestmögliche Lösung für Ihre Anliegen und Wünsche zu finden. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine EMAIL.

Bitte geben Sie uns auch Bescheid, wenn Sie sich entschieden haben, das Jane Goodall Institute Austria zu berücksichtigen. Wir möchten uns gerne bei Ihnen bedanken und Sie – falls einverstanden – zu Veranstaltungen einladen.

Wichtige Formulierungen.

Mit diesen Formulierungen können Sie uns begünstigen:

  • Das JGI Austria als Miterben einsetzen: „Nach Ausrichtung aller Pflichtteile soll der restliche Nachlass wie folgt verteilt werden: 50% an Hans Muster, 50% an Jane Goodall Institute Austria.“
  • Das Jane Goodall Institute Austria als Alleinerben einsetzen: „Ich setze das Jane Goodall Institute Austria als meinen Alleinerben meiner gesamten Hinterlassenschaft ein.“
  • Das JGI Austria mit einem Vermächtnis berücksichtigen, z.B.: „Aus meinem Nachlass sind folgende Vorabvermächtnisse auszurichten: Jane Goodall Institute Austria 20.000 Euro“ oder „Meine Liegenschaft in der Musterstraße Nr. 1 in Wien vermache ich dem Jane Goodall Institute Austria.“
  • Aktualisierung des Testaments: Um Konflikte mit früheren Testamenten zu vermeiden (auch briefliche Versprechen zählen dazu), können Sie folgende Formulierung nützen: „Meine bisherigen letztwilligen Verfügungen hebe ich auf.“

 

 

Sie haben eine Frage oder ein Anliegen?

 

Unsere Geschäftsführerin Doris Dienst-Schreyvogel
ist gerne für Sie da:

+43 699 13186087
>> Anfrage senden